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Fördermöglichkeiten des Bundes (KfW/BAFA)

Es existieren verschiedene Förderprogramme von Seiten des Bundes, die sich an Privatpersonen, Gewerbetreibende oder Kommunen und Vereine richten.

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gewährt meist zinsgünstige Kredite sowie bei energetischen Vollsanierungen bzw. Neubauvorhaben einen Tilgungszuschuss in Abhängigkeit des erreichten energetischen Standards.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gewährt einen Investitionszuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Es werden neben Einzelmaßnahmen der energetischen Sanierung auch Heizungserneuerungen bzw. -optimierungen sowie die Anlagentechnik finanziell gefördert. Zusätzlich können die Kosten für die energetische Fachplanung eines beauftragten Energieberaters mit bis zu 50 Prozent gefördert werden.
Die Antragsstellung ist sowohl bei der KfW wie auch bei dem BAFA nur durch einen Energieberater möglich. Hiervon bislang ausgenommen ist die Antragsstellung im Rahmen einer Heizungserneuerung.

Für Vereine und Organisationen besteht zudem über die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) die Möglichkeit Projekte im Klimaschutz fördern zu lassen und umzusetzen.